§ 139 PatGUnterlassungsanspruch und Schadensersatz
§ 9 PatGUnmittelbare Patentverletzung
§ 10 PatGMittelbare Patentverletzung
Prüfungsrahmen für gewerbliche Schutzrechte
Systematische Analyse und vertragliche Absicherung nach dem Patentgesetz (PatG) für Unternehmen mit Sitz in München.
1
Patentprüfung nach § 1 PatG
Wir prüfen Ihre Patentanmeldungen auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit gemäß den Anforderungen des Patentgesetzes. Die Analyse umfasst eine vollständige Recherche des Standes der Technik und die Bewertung des Schutzumfangs für Ihre gewerblichen Schutzrechte.
Wir prüfen Ihre Lizenz- und Technologietransferverträge auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die Prüfung umfasst die Klauseln zur Vergütung, Laufzeit und Kündigung sowie die Einhaltung der notariellen Formvorschriften für Münchener Gesellschaften.
Ergebnis: rechtssichere Vertragsdokumentation
3
Risikobewertung bei mittelbarer Patentverletzung
Wir bewerten das Risiko einer mittelbaren Patentverletzung nach § 10 PatG für Zulieferer und Komponentenhersteller. Die Analyse umfasst die Prüfung von Lieferketten und die Bewertung von Freistellungsklauseln in Ihren Verträgen.
Ergebnis: Haftungsminimierung in der Lieferkette
4
Dokumentation für Due Diligence
Wir erstellen die erforderlichen Nachweise für Ihre gewerblichen Schutzrechte im Rahmen von Unternehmensprüfungen. Die Dokumentation umfasst die vollständige Historie der Patentanmeldungen, Lizenzverträge und die Nachweise zur Rechtsbeständigkeit.
Ergebnis: vollständige Prüfungsunterlagen
5
Automatisierte Compliance-Prüfung
Wir implementieren Systeme zur automatisierten Überwachung Ihrer Lizenzverträge auf Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Bedingungen. Die Prüfung umfasst grenzüberschreitende Technologietransfers und die Einhaltung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften.
Ergebnis: kontinuierliche Vertragskontrolle
6
Rechtsprechungsanalyse zum PatG
Wir analysieren aktuelle Entscheidungen des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs zu Patentstreitigkeiten. Die Auswertung wird auf Ihre spezifischen Branchen und Technologiefelder zugeschnitten und in regelmäßigen Berichten zusammengefasst.
Ergebnis: aktuelle Rechtsprechungsübersicht
Visuelle Nachweise aus der Praxis
Prüfungsprotokolle und Systemansichten
Patentprüfungsmatrix
PatG-Konformitätsmatrix
Übersicht der Prüfkriterien nach § 21 PatG für ein Münchner Industrieportfolio. Die Matrix dokumentiert den Status von 47 Patentfamilien hinsichtlich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit.
Vertragsprüfungssystem
Lizenzvertrags-Audit
Systemansicht eines automatisierten Prüfprotokolls für 23 Technologietransferverträge. Die Analyse umfasst Klauseln zu Lizenzgebühren, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen gemäß BGB § 398 ff.
Risikobewertungsdashboard
Verletzungsrisiko-Analyse
Dashboard zur Bewertung mittelbarer Patentverletzungen in Lieferketten. Die Darstellung zeigt Risikostufen für 12 Komponentenhersteller auf Basis aktueller BPatG-Entscheidungen.
Dokumentenprüfung
Prüfbericht Prioritätsdokumente
Auszug aus einem Prüfbericht zu 8 Prioritätsanmeldungen. Die Dokumentation umfasst die formale und inhaltliche Prüfung der Nachweise gemäß § 34 PatG.
Vertragsarchiv
Archivierte Lizenzverträge
Übersicht über 15 archivierte Lizenzverträge mit Prüfvermerk und Freigabestatus. Die Systematik folgt den Vorgaben der DPMA-Verwaltungsvorschrift.
Prüfprotokoll
Protokoll der Vorprüfung
Protokollauszug einer Vorprüfung nach § 42 PatG. Die Aufzeichnung enthält die Prüfschritte, Beanstandungen und die abschließende Bewertung der Patentfähigkeit.
Kurze Antworten zu Patentprüfungen und Vertragsprüfungen nach deutschem Recht.
Ein Patentaudit ist eine systematische Prüfung des Patentportfolios eines Unternehmens auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Patentgesetzes (PatG). Dabei werden insbesondere die Rechtsgültigkeit, der Schutzumfang und mögliche Verletzungsrisiken analysiert. Die Prüfung umfasst auch die Dokumentation von Prioritätsrechten und Lizenzverpflichtungen.
Der Stand der Technik ist zentral für die Beurteilung der Patentfähigkeit. Nach § 3 PatG gilt eine Erfindung als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Bei einem Audit wird eine umfassende Recherche durchgeführt, um relevante Vorveröffentlichungen zu identifizieren und die Gültigkeit bestehender Patente zu bewerten.
Die Prüfung von Lizenzverträgen erfolgt anhand der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Patentgesetzes. Geprüft werden unter anderem die Vertragsklauseln zu Lizenzgebühren, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Haftungsbeschränkungen. Bei grenzüberschreitenden Technologietransfers wird auch die notarielle Beurkundungspflicht berücksichtigt.
Die mittelbare Patentverletzung ist in § 10 PatG geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand ein Mittel anbietet oder liefert, das wesentlich für die Benutzung des patentierten Gegenstands ist, und der Erwerber zur patentverletzenden Handlung verleitet wird. In B2B-Lieferketten betrifft dies häufig Komponentenhersteller, deren Teile in patentgeschützte Baugruppen eingebaut werden.
Für eine gewerbliche Due-Diligence-Prüfung werden in der Regel folgende Unterlagen angefordert: vollständige Patentregisterauszüge, Lizenzverträge, Prioritätsurkunden, Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie Nachweise über gezahlte Jahresgebühren. Die Prüfung erfolgt nach den Standards der aktuellen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts.
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